UNSERE VERGÜTUNG

Unsere Kosten sind gut kalkulierbar. Solange nichts anderes vereinbart ist, richtet sich unsere Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach belaufen sich die Kosten einer Erstberatung sich auf maximal 190,- € + MwSt. Die Kosten der weitergehenden Tätigkeit richten sich, je nach Art und Umfang der Tätigkeit, entweder nach dem Streitwert oder dem gesetzlich vorgegebenen Gebührenrahmen. Die Einzelheiten bespricht der jeweilige Rechtsanwalt mit Ihnen bei Mandatsannahme.

 

Sie verfügen über eine Rechtschutzversicherung? Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen das Bestehen von Versicherungsschutz und übernehmen die Korrespondenz. Mit vielen Rechtschutzversicherungen arbeiten wir eng zusammen, sodass wir die Kommunikation deutlich verschlanken können. Bringen Sie einfach Ihre Versicherungsdaten zur Besprechung mit. Gewährt die Rechtschutzversicherung Kostenschutz, reduziert sich Ihr Kostenrisiko unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits in aller Regel auf die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Sie verfügen nur über ein geringes Einkommen? In vielen Fällen übernimmt die Staatskasse die Kosten unserer Inanspruchnahme. Für die Erstberatung und teilweise auch für die außergerichtliche Vertretung gewährt das Amtsgericht auf Antrag Beratungshilfe, wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten einer anwaltlichen Beratung zu bezahlen. Die von Ihnen zu tragende „Selbstbeteiligung“ beträgt dann maximal 15,- €. Kommt es zum Gerichtsverfahren oder ist es bereits zum Gerichtsverfahren gekommen, kann durch das Gericht auf Antrag Prozesskostenhilfe gewährt werden. Die Einzelheiten erläutern wir Ihnen gerne bei Mandatsannahme. Bitte bringen Sie ggfs. schon zur ersten Besprechung aussagekräftige Unterlagen zu Ihren Einkommensverhältnissen, Wohnkosten und sonstigen Zahlungsverpflichtungen mit.

UNVERBINDLICH ANFRAGEN

FORMULARE

Antrag auf Beratungshilfe

Beratungshilfe ist für Personen gedacht, die sich rechtlichen Rat durch einen Anwalt finanziell nicht leisten können. Sie wird nur auf Antrag gewährt. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie wohnen. Gerne können Sie das entsprechende Formular schon vorher ausfüllen und gemeinsam mit aussagekräftigen Unterlagen zu Ihren Einkommensverhältnissen, Wohnkosten und sonstigen Zahlungsverpflichtungen zur Besprechung mitbringen.

ZUM ANTRAG

Vollmacht allgemein

Die erforderlichen Vollmachten füllen wir in aller Regel gemeinsam mit Ihnen aus. Es kommt allerdings immer wieder vor, dass wir erst im Nachhinein eine Vollmacht von Ihnen benötigen. Wenn wir Sie darüber informieren, können Sie je nach Bedarf eine allgemeine Vollmacht oder eine Strafprozessvollmacht herunterladen und uns unterschrieben zurückreichen

VOLLMACHT ALLGEMEIN
STRAFPOZESSVOLLMACHT

Antrag auf Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe ist eine vorläufige, volle oder teilweise Befreiung einer Partei von den Prozesskosten. Wir informieren Sie, wenn ein entsprechender Antrag für Sie in Betracht kommt. In diesem Fall können Sie den amtlichen Vordruck herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und gemeinsam mit aussagekräftigen Unterlagen zu Ihren Einkommensverhältnissen, Wohnkosten und sonstigen Zahlungsverpflichtungen bei uns hereinreichen.

ZUM ANTRAG

Mandantenstammblatt

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens benötigen wir einige persönliche Informationen. Gerne können Sie das entsprechende Mandantenstammblatt schon vorher herunterladen und ausgefüllt zur Besprechung mitbringen.

MANDATENSTAMMBLATT